1. Das Testament und seine Wirkung
Wie man ein Testament schreibt und wie man ein Testament anfechten kann, sind Fragen, die von entgegengesetzten Seiten kommen, wenn man über ein Testament als besonderen Bestandteil des Erbrechts spricht. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben, die wichtig in dieser Thematik sind.
Ein Testament ist eine Willenserklärung und Anweisung des Erblassers (Testators), die sich auf Verfügung über sein Eigentum und anderen Rechte bezieht.
Es kann von jeder Person geschrieben werden, die in der Lage ist etwas zu beurteilen und das Alter von 15 Jahren erreicht hat. Durch Testament bestimmt eine Person, wer im Todesfall das Recht hat, über Eigentum zu verfügen.
Der Erblasser ist berechtigt, über das Eigentum, über das er lebenslang verfügen durfte, zu verfügen, aber mit Beschränkungen, die von gesetzlichen Bestimmungen geregelt sind.
2. Wie verfasst man ein Testament?
Eine Person kann selbstständig und ohne Beteiligung anderer offizieller Personen ein Testament erstellen. In diesem Fall handelt es sich um den sogenannten "privaten Willen". Auf diese Weise kann eine Person das Testament selbstständig zusammenstellen und unterschreiben. Ein solches Testament erfordert keine notariell beglaubigte oder gerichtlich beglaubigte Unterschrift, sondern muss in eigener Handschrift (nicht am Computer oder auf andere Weise) verfasst sein.
Eine Person kann auch ein privates Testament vor Zeugen erstellen, indem sie sich vor zwei Zeugen über schriftliches Dokument äußert, dass es ihr Testament ist (unabhängig davon, wer es erstellt hat) Die Person soll das Testament in Anwesenheit dieser zwei Zeugen auch unterschreiben. In diesem Fall müssen die Zeugen auch das Testament selbst unterschreiben.
Andererseits kann der Erblasser bei der Erstellung eines Testaments auch die Dienste zuständiger Stellen wie eines Gerichts in Anspruch nehmen. Auf Antrag kann ein öffentliches Testament von einem Richter oder einem Sachverständigen eines Gerichts erstellt werden. Im Ausland kann ein Testament von einem konsularischen oder diplomatisch-konsularischen Vertreter von Bosnien-Herzegowina erstellt werden.
3. Testament und Rechte der gesetzlichen Erben
Die direkten Erben des Erblassers sind sein Ehepartner oder Lebenspartner und seine Nachkommen (leibliche und adoptierte Kinder). Die direkten Erben können auch seine Eltern, Adoptiveltern und andere Vorfahren (Großeltern) sein, sofern sie dauerhaft arbeitsunfähig sind und nicht über die notwendigen Lebensgrundlagen verfügen.
Die genannten Personen haben Anspruch auf einen Anteil an der Erbschaft, der als „notwendiger Teil“ bezeichnet wird (unabhängig von den Bestimmungen des Testaments). So schützte das Gesetz die engsten Verwandten, um einen bestimmten Teil des Erbes zu erwerben, wenn der Wille des Erblassers anders war.
Diese Personen haben Anspruch auf einen Anteil an der Erbschaft, der als „notwendiger Teil“ bezeichnet wird (unabhängig von den Bestimmungen des Testaments). So schützt das Gesetz die engsten Verwandten, um einen bestimmten Teil des Erbes zu erwerben, falls der Wille des Erblassers anders ist.
4. Aufhebung des Willens
Nach dem Gesetz ist ein Testament nichtig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Zusammenstellung jünger als 15 Jahre war oder nicht fähig war, um zu beurteilen. Wenn eine Person ein Testament anfechten möchte, weil sie der Ansicht ist, dass der Erblasser nicht in der Lage war zu beurteilen, muss nachgewiesen werden, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments die Bedeutung seiner Aussage und ihre Folgen nicht verstehen konnte oder war unfähig, seinen Willen zu regieren.
Leider zeigt die Praxis, dass ein Testament ein sehr sensibles Thema ist und oft ein Mittel zur Malversationen ist, mit dem Menschen mit schlechten Absichten das bekommen wollen, was ihnen nicht gehört. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, ein Testament für nichtig zu erklären, wenn die Person es unter Androhung oder Gewalt gestellt hat oder getäuscht wurde oder einen Fehler begangen hat.
5. Wie kann man den Willen anfechten (wer kann die Aufhebung des Willens beantragen)?
Die Aufhebung eines Testaments oder bestimmter Bestimmungen aus den genannten Gründen kann nur von einer Person beantragt werden, die innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der Nichtigkeitsursache und spätestens zehn Jahre nach Bekanntgabe des Testaments ein rechtliches Interesse hat.
> Nützlicher Hinweis zur Erstellung eines Testaments:
Es ist wichtig, dass die Bestimmungen des Testaments so genau und klar wie möglich definiert werden, damit das Testament des Testators ohne Zweifel ausgeführt werden kann. Daher wird bei komplexeren Testamenten die Formulierung des Inhalts des Testaments sowohl Anwälten als auch anderen Fachleuten überlassen.