Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina

Go to content

Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina



URTEILE DER AUSLÄNDISCHEN GERICHTSHÖFE UND ENTSCHEIDUNG DER AUSLÄNDISCHEN STAATSBEHÖRDEN 


Verschiedene Lebenssituationen führen dazu, dass bestimmte Beziehungen von ausländischen Gerichtshöfen außerhalb Bosnien-Herzegowina geregelt werden. Das können persönliche Angelegenheiten sein, wie z.B. die Scheidung bei dem ausländischen Gericht oder finanzielle Angelegenheiten, z.B. Urteil des ausländischen Gerichts über die Zahlung des fälligen Betrags. In einigen Fällen, müssen solche Entscheidungen ausländischer Gerichte aufgrund der daraus resultierenden Konsequenzen auf das Gebiet von Bosnien und Herzegowina angewendet werden. Es ist ein Verfahren, das Prozess der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen genannt wird. 

Der Begriff der Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung bedeutet, sie gleichzusetzen und zu akzeptieren, als ob sie von einem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina getroffen wäre.


WARUM IST WICHTIG, DIE ANERKENNUNG DURCHZUFÜHREN


Wie bereits erwähnt, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Beziehungen von dem Gericht  in einem Auslandsland geregelt sind und dass solche Entscheidung Konsequenzen im Gebiet von Bosnien-Herzegowina hat. 


Wenn das Institut der Anerkennung des ausländischen Urteils nicht existieren würde, bzw. wenn inländische Gerichte die Entscheidungen der ausländischen Gerichte nicht erkennen würden, würde eine große Rechtsunsicherheit existieren und das würde zur Wiedereröffnung von Gerichtsverfahren führen, die bereits in einem anderen Land abgeschlossen wurden. Dies würde uneingeschränkte Rechtsstreitigkeiten mit hohen Kosten bedeuten. 


Wie wird das Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina durchgeführt?


PRAKTISCHES BEISPIEL


Anhand eines praktischen Beispiels werden wir den eigentlichen Zweck der Anerkennung der Entscheidung von ausländischen Gerichten erläutern.


> EINES PRAKTISCHEN BEISPIELS: Das Gericht im Frankfurt (Deutschland) hat ein endgültiges und vollstreckbares Urteil erlassen, mit dem die Person M.H. verpflichtet, der BAM AUTOMOBILE Frankfurt Gmbh Schadensersatz von 30.000,00 Euro zu leisten.


Die Person M.H. hat kein Eigentum in Deutschland und ist inzwischen nach Bosnien und Herzegowina gezogen, wo sie lebt. Da die Person M.H. kein Eigentum in Deutschland hat und beabsichtigt nicht, den von einem deutschen Gericht beauftragten Betrag freiwillig zu zahlen, das einzige, was dem Gläubiger übrig bleibt – dem Unternehmen BAM AUTOMOBILE Frankfurt GmbH ist die Einleitung eines Verfahrens zur Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils (in diesem Fall eines deutschen Gerichts) in Bosnien-Herzegowina. Der Gläubiger erfuhr, dass der Schuldner M.H. sein eigenes Eigentum auf dem Gebiet von Bosnien-Herzegowina hat, das Gegenstand der Vollstreckung (erzwungene Realisierung von Ansprüchen) sein kann, nachdem das zuständige Gericht in Bosnien-Herzegowina die Entscheidung des deutschen Gerichts anerkennt.


Aus dem Beispiel können wir den Hauptzweck des Instituts für Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung ersehen. Es ist der Schutz von Eigentum, persönlichen und anderen Rechten einer Partei, bzw. es ermöglicht einer Partei, alle Rechte auszuüben, die durch eine endgültige Gerichtsentscheidung in einem Staat in einem anderen Staat erworben wurden, dessen Gericht nicht über den Fall selbst entschieden hat. 


Anerkennung die deutsche Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina in der Praxis



EINLEITUNG DES PROZESSES UND VERANTWORTUNG FÜR ENTSCHEIDUNG


Der Prozess der Anerkennung der Entscheidungen von ausländischen Gerichten erfolgt nach Bestimmungen des Gesetzes über außergerichtliche Verfahren. Darüber hinaus gilt auch das Gesetz zur Beilegung von Rechtskonflikten mit Vorschriften anderer Länder.


Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens ist die Praxis so, dass der Vorschlag zur Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen von Rechtsanwälten auf der Grundlage einer ihnen von ausländischen Kunden erteilten Vollmacht eingeleitet wird.



"In der Föderation von Bosnien und Herzegowina sind die kantonalen Gerichte für das Verfahren der Anerkennung ausländischer Gerichte und anderer Entscheidungen zuständig, während es in der Republika Srpska die Bezirksgerichte sind."



Das Verfahren ist so beschaffen, dass ein Vorschlag oder ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung dem vor Ort zuständigen Gericht vorgelegt wird, in dessen Hoheitsgebiet das Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden soll. In der Regel ist das Gericht (eines der kantonalen- / Bezirksgerichte) für den Bereich zuständig, in dem die Person (gegen die sich der Vorschlag richtet) einen Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz oder Firmensitz hat (wenn es sich um eine juristische Person handelt).



DIE ERFORDERLICHEN DOKUMENTE FÜR ANERKENNUNG


Dem begründeten Antrag oder Vorschlag zur Anerkennung einer Entscheidung eines ausländischen Gerichts ist die originelle Entscheidung eines ausländischen Gerichts mit einer Bescheinigung der Rechtswirksamkeit (oder einer beglaubigten Kopie dieser Entscheidung) beizufügen. Eine solche Entscheidung muss auch von einem zertifizierten Gerichtsdolmetscher in Bosnien-Herzegowina übersetzt werden. Wenn der Antrag auf Anerkennung von einem Anwalt eingereicht wird, legt er eine Vollmacht bei (Vollmacht, die ihm vom Mandanten erteilt wurde).


Anmerkung:

⇨ Haben Sie eine Frage zur Anerkennung ausländischer Gerichte und anderer Entscheidungen?

⇨ Kontaktieren Sie uns für Rechtsberatung

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Wenn das Institut der Anerkennung des ausländischen Urteils nicht existieren würde, bzw. wenn inländische Gerichte die Entscheidungen der ausländischen Gerichte nicht erkennen würden, würde eine große Rechtsunsicherheit existieren und das würde zur Wiedereröffnung von Gerichtsverfahren führen, die bereits in einem anderen Land abgeschlossen wurden.

Artikelansichten:  28369

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Ja. Für jede Situation, die von einem ausländischen Gericht oder einer ausländischen staatlichen Stelle geregelt wurde, muss das Verfahren zur Anerkennung einer Entscheidung eines ausländischen Gerichts eingeleitet werden, wenn sie auf das Gebiet von Bosnien-Herzegowina angewendet werden soll. Eine solche ausländische Entscheidung wird auf dem Gebiet von Bosnien-Herzegowina nur dann wirksam, wenn das zuständige Gericht in Bosnien-Herzegowina eine Entscheidung zur Anerkennung einer solchen ausländischen Entscheidung trifft.

Ihre Anwesenheit in Bosnien-Herzegowina ist nicht erforderlich, wenn Sie eine Vollmacht unserer Kanzlei einreichen. In diesem Fall können wir in Ihrem Namen alle erforderlichen Maßnahmen durchführen, die zur Anerkennung solcher Entscheidung auch in Bosnien-Herzegowina führen.

Der Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils wird dem vor Ort zuständigen Gericht vorgelegt, in dessen Gebiet das Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden soll. In der Regel ist dies das Gericht, das für den Bereich zuständig ist, in dem die Person, gegen die sich der Vorschlag richtet, einen Wohnsitz / Zweitwohnsitz oder einen Sitz hat, wenn es sich um eine juristische Person handelt.

Es ist erforderlich, die originelle Entscheidung eines ausländischen Gerichts mit einer Bescheinigung der Rechtswirksamkeit (oder einer beglaubigten Kopie dieser Entscheidung) einzureichen. Diese Entscheidung/Urteil muss auch von einem zertifizierten Gerichtsdolmetscher in Bosnien-Herzegowina übersetzt werden. Die Vollmacht muss auch unserer Kanzlei eingereicht werden und gegebenenfalls je nach Situation auch andere Dokumente.

Kontaktformular

> Sie können uns auch über das folgende Kontaktformular kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unvollständige Anfragen nicht beantworten können.

Name*
Email*
Kontaktnummer
Wie haben Sie von uns erfahren?
Der Staat
Lassen Sie uns über Ihre rechtliche Situation


Top Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Die am häufigsten verwendeten rechtlichen Schritte in diesem Rechtsbereich

IMMOBILIENRECHT

In Bosnien und Herzegowina und Kroatien: Überprüfung des rechtlichen Status von Immobilien; Überprüfung von Immobilien in Grundbuch und Kataster; Finden der gewünschten Eigenschaft; Verträge; Immobilienregistrierung; Investitionsstudien /

GESELLSCHAFTSRECHT

Eintreibung von Schulden; Gründung von Geschäftseinheiten; Erstellung der Geschäftsordnung; Ausarbeitung von Verträgen und Verfassungsdokumenten; Due Diligence; Insolvenz- und Liquidationsverfahren; Arbeitsbeziehungen verwalten /

EINWANDERUNGSGESETZ

Erwerb der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Arbeitserlaubnis für Ausländer; Visumverfahren, Lösung von Fragen des Aufenthalts und der Aufenthaltserlaubnis