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Vereinsgründung in Bosnien und Herzegowina



Das Konzept des Vereins

Unter dem Konzept des Vereins versteht man, die freie und freiwillige Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die sich für den Schutz bestimmter Interessen einsetzen. Diese Interessen können unterschiedlicher Natur sein, wie zum Beispiel der Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, humanitäre, kulturelle, soziale, technische, ökologische usw. Darüber hinaus ist es in unserem Land üblich, dass sich Sportvereine als Verbände registrieren lassen.


Prozess der Gründung

In der Föderation Bosnien-Herzegowina sind das Registrierungsverfahren sowie andere wichtigen Fragen über Arbeit eines Vereins im Gesetz über Vereine und Stiftungen geregelt. (“Amtsblatt der FBiH 45/02“). Artikel 2 des Gesetzes definiert somit: Ein Verein ist, im  Sinne dieses Gesetzes, jede Form der freiwilligen Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zweck der Förderung und Erreichung eines gemeinsamen oder allgemeinen Interesses oder Ziels gemäß der Verfassung und der Gesetz, und dessen Hauptzweck nicht Profit ist.

Der Profit, den ein Verein oder eine Stiftung aus nicht verwandten wirtschaftlichen Aktivitäten erzielt, kann nur zur Erreichung der gesetzlich festgelegten Ziele verwendet werden.
Der Verein kann von mindestens drei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina sind, oder von Ausländern, die sich allein oder zusammen mit Staatsbürgern der Föderation BiH dauerhaft oder länger als ein Jahr im Gebiet der Föderation aufhalten.


Vereinsorgane

Das wichtigste Organ des Vereins ist die Versammlung, die aus Mitgliedern mit gleichem Stimmenrecht besteht, sofern im Statut nicht anders vorgesehen ist. 
Die Versammlung des Vereins kreiert das Statut (auch Änderungen und Ergänzungen des Statuts) und andere durch Statut festgelegte Akte, stimmt rechtlichen Schritten zu, die bei der Gründung des Vereins ergriffen werden, wählt und ruft Mitglieder des Vorstandes zurück.


Registrierung des Vereins

Wenn im Status vorgeschrieben ist, dass Verein in zwei oder mehreren Landkreisen tätig ist, dann wird der Verein bei Bundesjustizministerium in Sarajevo registriert. Wenn der Verein nur in einem Landkreis tätig ist, dann wird der bei dem Justizministerium des Kantons (z.B. der Verein, der im Kanton West-Herzegowina tätig ist, wird durch Eintragung in das Register des Justizministeriums des Kantons West-Herzegowina mit Sitz in Široki Brijeg registriert). 

> Unsere Anwaltskanzlei führt Registrierung von den Vereinen sowie anderen juristischen Personen durch. 

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

In der Föderation Bosnien-Herzegowina sind das Registrierungsverfahren sowie andere wichtigen Fragen über Arbeit eines Vereins im Gesetz über Vereine und Stiftungen geregelt.

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