Ausländer, die in Bosnien-Herzegowina arbeiten wollen, müssen zuerst eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Erlaubnis für die bezahlte Arbeit des Ausländers bei inländischen juristischen und natürlichen Personen, der gemäß den Bestimmungen über Arbeit und Beschäftigung die gleichen Rechte, Pflichten und Verantwortungen auf der Grundlage der Arbeit hat wie beschäftigte Bürger von Bosnien und Herzegowina, sofern in internationalen Abkommen nichts anderes vorgesehen ist.
Verfahren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer
Die Arbeitserlaubnis wird für die Arbeit auf einem bestimmten Arbeitsplatz und/oder für eine bestimmte Arbeitsart erteilt.
> WICHTIG: Die Arbeitserlaubnis kann nur mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden.
Die Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung eines Ausländers wird von Arbeitsagentur auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung von Ausländern im Rahmen der festgelegten Quote der Arbeitserlaubnis gemäß Artikel 78 des Gesetzes über die Verbringung und den Aufenthalt von Ausländern und Asyl oder als Arbeitserlaubnis, die nicht in dem Artikel 79 dieses Gesetzes enthalten ist.
Der Arbeitgeber beantragt im Namen von dem ausländischen Mitarbeiter, den Antrag zur Erteilung der Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird für die bestimmte Person, für die bestimmte Arbeit, für den bestimmten Arbeitgeber und auf eine bestimmte Zeit ausgestellt. Die Arbeitserlaubnis endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitserlaubnis ist ein Jahr gültig und kann auch verlängert werden.
Personen, die keine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Bosnien-Herzegowina arbeiten zu können
Bestimmte Kategorien von Ausländern benötigen keine Arbeitserlaubnis in Bosnien-Herzegowina. Das sind u.a. die Gründer eines in Bosnien-Herzegowina ansässigen Unternehmens, die in diesem Unternehmen bestimmte Arbeit machen, wenn diese Arbeit kein Charakter eines Arbeitsverhältnisses hat und nicht mehr als drei Monate jährlich dauert; Universitätsprofessoren, die von Fakultäten in Bosnien-Herzegowina als Gastprofessoren eingeladen wurden; Vertreter von Religionsgemeinschaften, die in Bosnien-Herzegowina registriert sind, soweit die Arbeit, die sie ausführen, ausschließlich mit der Religion in Verbindung steht; Künstler und Performer aus der Kategorie der Musik und darstellenden Künsten, wenn sie ununterbrochen nicht mehr als 30 Tage bleiben und nicht länger als 3 Monaten mit Unterbrechungen.
Wie beantragt man die Arbeitserlaubnis für Ausländer?
Der Antrag für die Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer wird auf einem speziellen Formular eingereicht, das personenbezogene Daten über Ausländer, Angaben zum Arbeitsplatz, zur Art der Arbeit und Arbeitsbedingungen, Angaben zum Unternehmen usw. enthält. Die zuständige Arbeitsagentur darf erst eine Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen Ausländer treffen, wenn sie zuvor die Zustimmung oder Genehmigung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt erhalten hat.
Nach Erhalt der Genehmigung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder nach Ablehnung des Vorschlags zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis trifft die Arbeitsagentur innerhalb von drei (3) Tagen eine Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder eine Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
Bei der Einreichung des Antrags wird eine Sondergebühr gezahlt - eine Gebühr, die durch die Vorschriften des Landkreises festgelegt wird.