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Vertretung in Gerichtsverfahren bei Erbrecht Verletzungen


> Wir vertreten Mandanten in Situationen, in denen Erbrechte verletzt wurden.

Das Recht eines Erben nach einem Erblasser wird verletzt, wenn er nicht einmal den geerbten Teil, den wir den Pflichtteil nennen, „bekommt“. Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, der jedem Erben zusteht, unabhängig davon, ob beispielsweise ein Testament vorliegt.

Die Pflichterben sind die Nachkommen des Erblassers, seine adoptierten Kinder und sein Ehegatte oder Lebenspartner.

Die Pflichterben sind auch die Eltern, Adoptiveltern und sonstigen Vorfahren (Großväter, Großmütter) des Erblassers, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind und nicht über die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt verfügen.

Anspruch auf einen Pflichtteil haben die Abkömmlinge des Erblassers, seine Adoptivkinder und deren Abkömmlinge sowie sein Ehe- oder Lebenspartner in Höhe der Hälfte des Anteils, der ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.

Der Pflichtteil anderer Pflichterben in Bosnien und Herzegowina beträgt ein Drittel ihres gesetzlichen Anteils.

Klage der Erben bei Verletzung ihrer Erbschaft


Wird dieser Pflichtteil verletzt, müssen die Erben ihr Recht in einem Zivilverfahren beweisen. Der erste Schritt ist die Einreichung einer Klage auf Minderung der letztwilligen Verfügung.

Eine Klage auf Reduzierung des Testaments kann innerhalb von drei Jahren ab Willenserklärung, auf Verfügung über den Erbvertrag und Rückgabe von Schenkungen innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt werden.

Wird im Verfahren eine Verletzung des Pflichtteils festgestellt, so wird das Gericht eine Reduzierung der letztwilliger Verfügungen zusprechen, während die Geschenke so weit zurückerstattet werden, wie es zur Ergänzung des Pflichtteils erforderlich ist. So werden testamentarische Verfügungen zunächst gekürzt und nur wenn der Pflichtteil nicht erfüllt ist, werden die Geschenke zurückgegeben, beginnend mit dem letzten Geschenk. Wenn die Geschenke gleichzeitig gemacht wurden, werden sie anteilig zurückerstattet.

> Die Anwaltskanzlei LJUBIĆ vertritt Mandanten in Verfahren der Verletzung der Pflichterbschaft in Bosnien und Herzegowina.

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Wird der notwendige Erbteil verletzt, so haben die Erben Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz.

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