Das Ändern des persönlichen Vor- und Nachnamens ist keine häufige Lebenssituation. Da dies jedoch sicherlich ein administratives Thema ist, das für unser Rechtsteam aktuell und interessant ist, haben wir uns entschlossen, Ihnen einige Details und Richtlinien zu geben.
1. Was ist persönlicher Name?
Der persönliche Name besteht aus Vor- und Nachname, die in das Geburtsregister eingetragen sind und gemäß dem Gesetz über den persönlichen Namen des FBiH zur Identifizierung und Unterscheidung von Personen verwendet werden. Der Name des Kindes wird durch Zustimmung der Eltern festgelegt, aber wenn es keine solche Vereinbarung gibt, wird der persönliche Name vom zuständigen Zentrum für Sozialarbeit als Vormundschaftsbehörde festgelegt.
Das Gesetz gibt jeder Person die Möglichkeit, ihren Namen zu ändern (vollständiger Name, nur Vorname oder nur Nachname). Die häufigsten Fälle von Namensänderungen treten aufgrund der Ehe auf, wenn eine Frau in der Regel den Nachnamen ihres Mannes "nimmt". Aufgrund der Beendigung der Ehe kann eine Person auch den Nachnamen "zurückgeben", den sie zum Zeitpunkt der Ehe hatte. Der Name kann jedoch in jedem anderen Fall geändert werden, unabhängig davon, warum die Person den Namen ändern möchte.
2. Wer entscheidet über den Antrag auf Namensänderung?
Der Antrag auf Änderung des Personennamens wird vom Innenministerium des Landkreises nach dem Wohnort des Antragstellers entschieden.
Ein Antrag auf Änderung des persönlichen Namens kann auch über einen Bevollmächtigten, bzw. einen Anwalt gestellt werden.
Wenn der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wird, muss dem Antrag eine Erklärung des Antragstellers beigefügt sein, in der der Name angegeben ist, den er zukünftig für Rechtsgeschäfte verwenden möchte. Diese Erklärung muss von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.
3. Wann kann der Name nicht geändert werden?
Eine Änderung des persönlichen Namens oder nur des Namens oder nur des Nachnamens wird nicht einer Person gewährt, gegen die ein Strafverfahren durchgeführt wird, oder einer Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde, bis die Strafe verbüßt wurde, oder solange die Rechtsfolgen der Verurteilung dauern. Die Namensänderung wird nicht einer Person gewährt, für die eine internationale Suche angekündigt wurde, der Person, für die festgestellt wird, dass sie den Antrag gestellt hat, um die durch das Gesetz der zuständigen Behörden festgelegten Verpflichtungen zu umgehen.
4. Änderung persönlicher Dokumente (Personalausweise, Pässe usw.)
Mit der Änderung des persönlichen Namens in den Registrierungsbüchern müssen natürlich auch alle diese persönlichen Dokumente mit dem alten persönlichen Namen ersetzt werden.
Person, die ihren persönlichen Namen oder nur ihren Vor- oder Nachnamen geändert hat, ist verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Registrierung einen Antrag auf Ersatz persönlicher Dokumente (Personalausweis, Reisedokument, Führerschein und andere Dokumente) zu stellen.
Wenn die Person, die den persönlichen Namen oder nur ihren Vor- oder Nachnamen geändert, den Antrag nicht innerhalb dieser Frist einreicht, hebt das zuständige Ministerium die Entscheidung zur Genehmigung der Änderung auf.
5. Recht auf Widerspruch
Gegen die im Verfahren zur Änderung des Personennamens sowie gegen die in Artikel 17 des Personennamengesetzes getroffene Entscheidung kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Entscheidung ein Widerspruch beim Innenministerium der Föderation eingelegt werden.
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