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Liquidationsverfahren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Unternehmen) in Föderation von Bosnien-Herzegowina



1. Das Konzept der Liquidation eines Unternehmens

Das Liquidationsverfahren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Unternehmen/Firma) dient der vollständigen Abwicklung aller Gläubiger einer juristischen Person durch Liquidation ihres Vermögens. Falls danach noch einige Immobilienwerte verbleiben, werden die Mitglieder der juristischen Person im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesellschaft aus dem verbleibenden Eigentum abgerechnet.
Also, das Liquidationsverfahren ändert die Absicht der Gesellschaft selbst. Das Hauptziel des Unternehmens in der Liquidationsphase besteht nicht mehr darin, registrierte Aktivitäten mit dem Ziel des Gewinns durchzuführen. Das Unternehmen existiert nur und führt die Maßnahmen, um das Geschäft zu beenden und das Unternehmen letztendlich im Handelsregister, bzw. Gerichtsregister zu streichen. Aus dem Vorstehenden folgt, dass der Zweck dieses Verfahrens darin besteht, die Gläubiger, aber auch die Mitglieder der Gesellschaft, die liquidiert werden, zu schützen.


2. Gründe für Einleitung des Liquidationsverfahrens

Gründe für die Kündigung der Gesellschaft können eine Entscheidung von Mitgliedern der Gesellschaft sein, eine endgültige gerichtliche Entscheidung, aus der hervorgeht, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister unwirksam war, der Tod oder die Kündigung eines Gesellschaftsmitglieds (sofern nicht anders vorgeschrieben von dem Gründungsakt ist) Insolvenz, dauerhaftes Verbot der Ausübung der Tätigkeit des Unternehmens usw.


3. Wie führt man das Liquidationsverfahren durch?

Das Verfahren wird von dem Registergericht durchgeführt, bei dem die zu liquidierende Gesellschaft registriert ist. Die häufigste Grundlage für die Einleitung eines Liquidationsverfahrens ist die Entscheidung der Mitglieder der Gesellschaft (Gründer). Zusammen mit der Entscheidung ist es in der Grundphase des Verfahrens erforderlich, dem zuständigen Gericht einen Antrag / Liquidationsvorschlag, eine Entscheidung über die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister und eine Bescheinigung der Steuerverwaltung über die Abrechnung aller vorzulegen Steuerschulden. Anschließend werden weitere offizielle Dokumente eingereicht, z. B. Bescheinigungen des Renten- und Gesundheitsinstituts über bezahlte Beiträge, Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bankbescheinigung über die Höhe der Beträge auf dem Unternehmenskonto.


4. Abfindung des Gläubigers durch Eigentum (Teilungsverfahren)

Der Liquidator begleicht die Forderungen der Gläubiger proportional zur Höhe ihrer Anteile an den Forderungen, sobald genügend Mittel für die Verteilung zur Verfügung stehen. Wenn die Forderungen der Gläubiger, für die kein Vollstreckungstitel besteht, umstritten sind, setzt der Liquidator eine Frist von 15 Tagen für diese Gläubiger fest. Wenn der Gläubiger die Einreichung einer Klage innerhalb dieser Frist nachweist, behält der Liquidator während der Teilung aufgrund dieser Verpflichtung den Betrag. Erfüllt der Gläubiger die angegebene Verpflichtung jedoch nicht innerhalb der festgelegten Frist, wird der Anspruch des Gläubigers bei der Teilung nicht berücksichtigt.
Auf Ersuchen des Gerichts legt der Liquidator spätestens am Ende des Teilungsverfahrens einen Bericht über seine Handlungen vor und legt dem Gericht schriftliche Bestätigungen zur Überprüfung vor.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Liquidator persönlich für einen Verstoß gegen seine Verpflichtung haftet, das Eigentum so gut wie möglich zu liquidieren und den gesammelten Betrag gleichmäßig zu verteilen.


5.  Abschluss des Liquidationsverfahrens

Nach dem vorgelegten Nachweis der vollständigen Aufteilung des Eigentums entlässt das Gericht die Person von der Liquidationspflicht und schließt das Verfahren ab. Der Abschluss des Verfahrens wird im "Amtsblatt der FBiH" öffentlich bekannt gegeben. Nach Abschluss des Liquidationsverfahrens entscheidet das Gericht über die Streichung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in allen öffentlichen Registern.


6. Das Verhältnis zwischen Insolvenz- und Liquidationsverfahren

Insolvenz ist ein spezielles Verfahren, das durchgeführt wird, wenn der Insolvenzschuldner aufgrund einer Überschuldung nicht zahlungsfähig ist, um alle Gläubiger des Insolvenzschuldners durch Liquidation von Vermögenswerten und Verteilung der eingezogenen Mittel an die Gläubiger kollektiv zu begleichen. Insolvenzverfahren führen in der Regel zur Kündigung des Insolvenzschuldners - einer juristischen Person, aber es ist auch möglich, dass das Geschäft neu organisiert und der Insolvenzplan von den Gläubigern akzeptiert wird.
Die Liquidation ist daher die letzte Periode des Bestehens der Gesellschaft vor der Löschung aus dem Gerichtsregister. Wenn im Verfahren festgestellt wird, dass das Vermögen nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu decken, wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt.

> Da das Gesellschaftsrecht eine unserer Spezialisierungen ist, vertreten wir Kunden erfolgreich im Liquidationsprozess eines Unternehmens oder allgemein einer anderen Unternehmensform.

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Das Verfahren wird von dem Registergericht durchgeführt, bei dem die zu liquidierende Gesellschaft registriert ist.

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