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Aufteilung des Grundstücks unter Miteigentümern

       

Teilung des Grundstücks im Miteigentum

Über Aufteilung des Grundstücks spricht man im Fall, wenn mehrere Personen, bzw. mehrere Miteigentümer, auf demselben Grundstück registriert sind. Durch die Aufteilung wird erreicht, dass jeder von ihnen einen „Stück“ Land oder einen bestimmten Geldbetrag im Namen des Miteigentums erhält. Die Aufteilung des Grundstücks in mehrere Miteigentümer ist der häufigste Weg zur Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft. 

Wann kommt es zu einer Aufteilung?

Zu einer Aufteilung des Grundstücks, das sich im Miteigentum mehrerer Personen befindet, kommt es am häufigsten vor, nach Abschluss des Nachlassverfahrens, das nach dem Tod des Erblassers stattgefunden hat. Wenn der Erblasser von mehreren Personen, bzw. von Erbnehmer geerbt wurde, dann gibt die Entscheidung über die Erbschaft in der Regel jedem von ihnen einen bestimmten idealen Mitegentumsanteil (z.B. hat jeder der drei Erben 1/3 des Miteigentums) an diesem Grundstück. 

Damit diese genannten Erben an diesem Grundstück aufgeitelt werden, gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  • Es ist möglich, dass solches Grundstück in mehrere Grundstücke aufgeteilt wird und dass jeder von Erben ein neu formiertes Grundstück erhält. 
  • Auch die Situation ist möglich, in der einer dieser Miteigentümer die anderen Miteigentümer auszahlt, so dass das gesamte Eigentum ihm gehört.
  • Außerdem können die Miteigentümer auch das Miteigentum an Dritte verkaufen und das Geld nach der Größe des Miteigentums unter sich aufteilen.  

Über diese Beispiele spricht man dann, wenn zwischen den Miteigentümern eine Vereinbarung oder Zustimmung besteht. Sehr oft können sich die Miteigentümer jedoch nicht auf die Art der Verwaltung und sogar den möglichen Verkäufer von Immobilien einigen. Es kommt häufig vor, dass mehrere Miteigentümer über das gesamte Grundstück gesondert, einzeln und vollständig verfügen möchten oder dass einer der Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil nicht an den anderen verkaufen möchte, bzw. ihn nicht zu dem angebotenen Preis verkaufen. In solchen Fällen, d.h. wenn sich die Miteigentümer auf die Zukunf des gemeinsamen Eigentums nicht einigen können, bleibt jedem von ihnen bei dem zuständigen Gericht die Aufteilung des ganzen Grundstück zu beantragen.


Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Teilung des Grundstücks

Es handelt sich um ein spezielles außergerichtliches Verfahren zur Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft. Zuständig ist das Gericht, in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet. 

Mit dem Vorschlag zur Teilung muss der Miteigentümer als Antragsteller alle Miteigentümer einbeziehen, die in diesem Verfahren die Position des Gegners  des Antragstellers haben.

Nachdem der zuständige Richter den Antrag erhält, wird er eine Anhörung ansetzen, zu der er alle Miteigentümer einladen wird.  Falls sich die Miteigentümer während des Verfahrens auf die Art der Aufteilung doch einigen, wird eine gerichtliche Vereinbarung getroffen, die alle gegenseitigen Fragen und sonstigen Beziehungen zu diesem Grundstück regelt. 

Wie teilt man ein Grundstück auf?

Das Gericht wird mit einer Entscheidung über die Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft entscheiden. 

Die Verfügung kann die physische Teilung, die Teilung nach Auszahlung und Zivilteilung bestimmen. 

Die physische (geometrische) Teilung des Grundstücks erfolgt wenn es möglich ist, das Grundstück in mehrere kleinere Grundstücke aufzuteilen, so dass jeder Eigentümer ein neu gebildetes Teil entsprechend seinem Miteigentumsanteil erwirbt. 

>Die Anwaltskanzlei LJUBIĆ vertritt die Parteien im Immobiliengeschäft.

Die Teilung nach der Auszahlung heißt, dass das Grundstück nur einem der bisherigen Miteigentümern gehört, aber derjenige ist jedoch verpflichtet, die anderen Miteigentümer gemäß dem  im Gerichtsverfahren festgelegten Wert auszuzahlen. 

Die Zivilteilung wird festgelegt, wenn eine physiche Teilung des Grundstücks nicht möglich ist. In diesem Fall wird die Sache auf einer öffentlichen Auktion oder auf eine andere geeignete Weise verkauft und der erhaltene Betrag wird proportinal unter Miteigentürmer aufgeiteilt.

*Der Artikel dient rein informativen Zwecken zur Verständigung eines bestimmten rechtlichen Problems. Eine Nutzung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung von der Anwaltskanzlei Ljubić nicht erlaubt. 

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Mit dem Vorschlag zur Teilung muss der Miteigentümer als Antragsteller alle Miteigentümer einbeziehen, die in diesem Verfahren die Position des Gegners des Antragstellers haben.

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