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Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Höhe des Verzugszinssatzes


Im Amtsblatt der Föderation BiH vom 06. März 2020 wurde das neue Gesetz über die Höhe des Verzugszinssatzes veröffentlicht. Die Hauptnachricht ist die Senkung des Verzugszinses, während der Betrag der berechneten Verzugszinsen nicht höher sein kann als die Hauptschuld. Die Zinsen für die bestehenden nicht bezahlten Geldverpflichtungen werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit dem aktuellen Satz von 12 Prozent pro Jahr berechnet.                                                                                                                                            

Amtsblatt der FBiH 18/20


06.03.2020.

* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Dužnik koji zakasni sa ispunjavanjem novčane obaveze duguje osim glavnice i zateznu kamatu na iznos duga do trenutka isplate po stopi 10% godišnje.

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