Im Amtsblatt
der Föderation BiH vom 06. März 2020 wurde das neue Gesetz über die Höhe des Verzugszinssatzes veröffentlicht.
Die Hauptnachricht ist die Senkung des Verzugszinses, während der Betrag der
berechneten Verzugszinsen nicht höher sein kann als die Hauptschuld. Die Zinsen
für die bestehenden nicht bezahlten Geldverpflichtungen werden bis zum
Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit dem aktuellen Satz von 12 Prozent pro Jahr
berechnet.
Amtsblatt der FBiH 18/20
06.03.2020.
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Rechtsgebiete |
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Eintreibung von Schulden; Gründung von Geschäftseinheiten; Erstellung der Geschäftsordnung; Ausarbeitung von Verträgen und Verfassungsdokumenten; Due Diligence; Insolvenz- und Liquidationsverfahren; Arbeitsbeziehungen verwalten / |
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