Die Einkommensteuer wird erhoben auf Einkünfte des Steuerpflichtigen aus:
1) unselbständige Tätigkeiten,
2) selbstständige Tätigkeiten,
3) Eigentum und Eigentumsrechte,
4) Kapitalanlagen,
5) Teilnahme an Gewinnspielen und Glücksspielen.
Grundlage der Einkommensteuer für Gebietsansässige ist die Differenz zwischen dem gesamten zu versteuernden Einkommen, das in einer Steuerperiode erzielt wurde, und den gesamten Abzügen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Einkünfte anerkannt werden können (Verlustvortrag, notwendige Aufwendungen für den Erwerb dieser Einkünfte und persönlicher Abzug) .
Grundlage der Einkommensteuer für Gebietsfremde ist das gezahlte Einkommen.
Die Einkommensteuer wird in Höhe von 10% gezahlt.
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Rechtsgebiete |
Die am häufigsten verwendeten rechtlichen Schritte in diesem Rechtsbereich |
In Bosnien und Herzegowina und Kroatien: Überprüfung des rechtlichen Status von Immobilien; Überprüfung von Immobilien in Grundbuch und Kataster; Finden der gewünschten Eigenschaft; Verträge; Immobilienregistrierung; Investitionsstudien / |
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Eintreibung von Schulden; Gründung von Geschäftseinheiten; Erstellung der Geschäftsordnung; Ausarbeitung von Verträgen und Verfassungsdokumenten; Due Diligence; Insolvenz- und Liquidationsverfahren; Arbeitsbeziehungen verwalten / |
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Erwerb der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Arbeitserlaubnis für Ausländer; Visumverfahren, Lösung von Fragen des Aufenthalts und der Aufenthaltserlaubnis |