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Das Gesetz über das persönliche Einkommen der Föderation Bosnien und Herzegowina


Die Einkommensteuer wird erhoben auf Einkünfte des Steuerpflichtigen aus:


1) unselbständige Tätigkeiten,

2) selbstständige Tätigkeiten,

3) Eigentum und Eigentumsrechte,

4) Kapitalanlagen,

5) Teilnahme an Gewinnspielen und Glücksspielen.


Grundlage der Einkommensteuer für Gebietsansässige ist die Differenz zwischen dem gesamten zu versteuernden Einkommen, das in einer Steuerperiode erzielt wurde, und den gesamten Abzügen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Einkünfte anerkannt werden können (Verlustvortrag, notwendige Aufwendungen für den Erwerb dieser Einkünfte und persönlicher Abzug) .


Grundlage der Einkommensteuer für Gebietsfremde ist das gezahlte Einkommen.


Die Einkommensteuer wird in Höhe von 10% gezahlt.


Sie können dieses Gesetz herunterladen, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken.

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