Einleitung eines Nachlassverfahrens in Bosnien-Herzegowina

Go to content

Einleitung eines Nachlassverfahrens in Bosnien-Herzegowina


> Einleitung des Nachlassverfahrens in Bosnien und Herzegowina und Vertretung Ihrer Rechte.

Was heute Ihnen gehört, wird morgen jemand anderem gehören – das sind die Gedanken antiker indischer Philosophen. Denen können wir unserer Erfahrung nach weitgehend zustimmen.

In der heutigen Welt, in der Eigentum wie das Leben selbst geschätzt wird, bringt das Vererben von Eigentum eine ganze Reihe von Herausforderungen mit sich.

Der Verlust eines geliebten Menschen sichert nicht automatisch die Erbschaft oder den Vermögensübergang, aber es ist notwendig, ein Nachlassverfahren einzuleiten. Deshalb geben wir hier einen kurzen Überblick über alles, was man über Nachlassverfahren und Vermögensnachfolge wissen sollte, mit einem Blick auf den Geltungsbereich  in Bosnien- Herzegowina.


KURZE ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS:

- Definition und Verfahren des Nachlassverfahrens in Bosnien-Herzegowina
- Kundenschutz auf dem Grundstück
- Was ist mit dem nachträglich gefundenen Eigentum?
- Abtretung und Verzicht auf das Erbe


Die Einleitung eines Erbverfahrens hinter den Eltern als Erblasser bringt in Bosnien und Herzegowina eine Reihe von Herausforderungen mit sich


Nachlassverfahren in Bosnien-Herzegowina


Ein Nachlassverfahren ist eine Verfahrensart, die nach dem Tod einer Person (Erblasser) geführt werden muss. In Bosnien-Herzegowina wird dieses Verfahren durch das FBiH-Erbschaftsgesetz und das RS-Erbschaftsgesetz geregelt, d.h. auf Ebene der Entitäten.

Die Einleitung des Nachlassverfahrens in Bosnien-Herzegowina erfolgt vor dem Amtsgericht, d.h. vor dem Notar, der die Funktion des Gerichtskommissärs wahrnimmt. Sie wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod einer Person erfährt (oder dass die Person für tot erklärt wurde) oder auf Antrag einer Partei persönlich oder durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten.

Das Verfahren zur Erstellung eines Nachlassvorschlags enthält die Struktur der Daten der gesetzlichen Erben und Daten zum Vermögen des Erblassers sowie Dokumente zum Nachweis der Geschlechtszugehörigkeit und des Eigentums am Vermögen des Erblassers (bei Immobilien sind es die Grundbuchauszüge, bei Fahrzeugen Kopien der Verkehrslizenz, für Wertpapiere eine Bescheinigung des Wertpapierregisters in der Föderation Bosnien - Herzegowina, für Bankkonten eine Bescheinigung der Bank, bei der das Konto eröffnet wurde usw.).

Das Erbscheinverfahren in Bosnien-Herzegowina ohne Vereinbarung kann nur vor Gericht gelöst werden, während in anderen Situationen mit einer qualitativ hochwertigen Vorbereitung der Situation und dem Vorschlag eines Anwalts zur Einleitung des Nachlassverfahrens alles von einem Notar durchgeführt werden kann.

Eines der häufigsten Probleme in der Praxis ist die Situation der strittigen Existenz des Testaments und seines Inhalts. In diesem Fall wird das Nachlassverfahren beendet, es kann keine Erbentscheidung getroffen werden, die das Vermögen in gleiche Teile aufteilen würde, und die Parteien werden an eine Klage verwiesen, in der Beweise geführt werden und die Existenz eines zerstörten, verlorenen, versteckten Testaments oder verdeckten Testaments festgestellt wird.

Für den Fall, dass die Erben oder einer der Erben nicht (d.h. ohne Vereinbarung) zur Nachlassverfahren erscheinen, wird die Erbschaft zu gleichen Teilen geteilt.


WICHTIG ZU WISSEN

Alle Personen, die im Besitz eines Testaments sind, sind verpflichtet, dieses unverzüglich nach dem Tod des Erblassers beim nächsten Amtsgericht einzureichen, und Personen, die von dem Testament Kenntnis haben, sollten das Amtsgericht informieren, das das mögliche Bestehen des Testaments überprüft."


Im Nachlassverfahren bestimmt die Entscheidung, wer die Erben des Erblassers sind, was der Nachlass des Erblassers ist und welche anderen Rechte am Nachlass seinen Erben, Vermächtnisnehmern und anderen Personen zustehen.

Häufig gestellte Frage: Schutz des Kunden im Nachlassverfahren


Unter Erbschaft verstehen wir alle Vermögens- und sonstigen Rechte, aber auch Pflichten, die der Erblasser bis zu seinem Tod hinterlassen hat, und ist ein zentraler Bestandteil des Nachlassverfahrens. 
Nach Abschluss des Nachlassverfahrens erlässt das Gericht oder der Notar eine Entscheidung. Diese Entscheidung bestimmt, wer nach dem Tod des Erblassers sein Erbe geworden ist und welche Rechte andere Personen erworben haben.

Die Praxis in Bosnien-Herzegowina zeigt, dass es oft vorkommt, dass die zuständigen Behörden Erbschaftsverfahren so führen, dass ein bestimmter Erbe überhaupt nicht auf das ihm zustehende Recht hingewiesen wird.

In diesem Fall bleibt dem Geschädigten nur noch die Beauftragung eines Anwalts und die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Aufhebung des Erbbeschlusses.


Widerlegung einer rechtskräftigen Erbentscheidung


Die Widerlegung des Inhalts einer rechtskräftigen Entscheidung kann nur in Ausnahmesituationen beantragt werden, beispielsweise in Situationen, in denen die Person an der Nachlassverhandlung nicht beteiligt war oder wenn die Person der Ansicht ist, dass sie bestimmte Rechte genießt, die sie nicht in der Lage war durch das erste Nachlassverfahren auszuüben.

Eine rechtskräftige Erbentscheidung wird in einem Rechtsstreit mit den Personen angefochten, zu deren Gunsten die Entscheidung ergangen ist, wobei die Richtigkeit der daraus erwachsenden Rechte durch Beweismittel in Frage gestellt werden soll.


Registrierung der Eigentümer der Immobilien (Grundbücher) aufgrund von Erbschaft


Das Verfahren der Eintragung in das Grundbuch zum Zweck der Übertragung des Eigentums aufgrund von Erbschaft erfolgt von Amts wegen, in der Weise, dass der Anwalt, Notar oder das Gericht, das die Nachlassverhandlung durchgeführt hat, den endgültigen Beschluss zur Umsetzung in das Grundbuch  des zuständigen Amtsgerichts überweist.


Was ist mit nachträglich gefundenen Vermögenswerten?


> Sie haben Informationen über nachträglich gefundenes Vermögen?

Es ist möglich, dass Sie als gesetzliche Erben Auskunft über das nachträglich aufgefundene Vermögen erhalten (es handelt sich dabei um Vermögen, das nicht Gegenstand des Erbbeschlusses war oder den Erben während des Verfahrens nicht bekannt war). Dann muss dem Gericht ein Antrag auf weitere Entscheidung gestellt werden.
Die Entscheidung über nachträglich gefundenes Vermögen berührt den Wesensgehalt der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung über die Erbschaft nicht.

Die Entscheidung über nachträglich gefundenes Vermögen ändert nämlich nicht die Entscheidung über Erbschaft, sondern ergänzt lediglich die ursprünglichen Vermögensdaten. 

Bei nachträglich gefundenem Vermögen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Erbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben abtritt oder vielleicht sogar auf die Erbschaft ausschlägt, was er bei nachträglich gefundenem Vermögen nicht will.

In diesem Fall bleibt der ursprüngliche Erbbeschluss bestehen, und das Gericht entscheidet über das nachträglich gefundene Vermögen durch einen Zusatzbeschluss.


> Suchen Sie professionelle Hilfe bei der Ausübung Ihrer Rechte im Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina? Schildern Sie uns Ihr Problem.

> ANWALTSKANZLEI LJUBIĆ führt alle notwendigen Handlungen in Nachlassverfahren im Bereich des Erbrechts durch, insbesondere für im Ausland ansässige Parteien, wo wir in der Lage sind, alle Handlungen ohne Ihre Ankunft zu bearbeiten und eine Analyse möglicher Erbschaftssteuern in Bezug auf das Land Ihres aktuellen Wohnsitzes oder Aufenthalts vorzunehmen.

Einleitung eines Nachlassverfahrens in Bosnien und Herzegowina gemäß Erbgesetz


* Der Artikel hat informativen Charakter, um ein spezifisches Rechtsproblem zu verstehen. Das Herunterladen der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Anwaltskanzlei LJUBIC nicht gestattet.

Das Erbscheinverfahren in Bosnien-Herzegowina ohne Vereinbarung kann nur vor Gericht gelöst werden, während in anderen Situationen mit einer qualitativ hochwertigen Vorbereitung der Situation und dem Vorschlag eines Anwalts zur Einleitung des Nachlassverfahrens alles von einem Notar durchgeführt werden kann.

Artikelansichten:  64905

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Den Vorschlag an das zuständige Gericht zur Einleitung eines Nachlassverfahrens zu stellen, steht jedem der Beteiligten zu, und das sind in erster Linie die Erben des Erblassers. Dieser Vorschlag enthält vollständige Daten über die gesetzlichen Erben der Parteien, dann Daten über das Vermögen des Erblassers, einen Auszug aus dem Buch der verstorbenen Erblasser, Geburtsurkunden für gesetzliche Erben und andere notwendige Dokumente.

Das FBiH-Erbschaftsgesetz sieht vor, dass das Nachlassverfahren von Amts wegen eingeleitet wird, wenn das Gericht die Sterbeurkunde des Erblassers erhält. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Nachlassverfahren eingeleitet wird, nachdem das Gericht einen begründeten Vorschlag zur Einleitung eines Nachlassverfahrens erhalten hat, wonach der Fall an den zuständigen Notar zur Klärung weitergeleitet wird.

Dokumente im Nachlassverfahren (Anhörung) sind vor allem:
begründeter Antrag auf Einleitung eines Nachlassverfahrens, dann amtliche Auslagen aus Grundbüchern und Kataster, die das Bestehen eingetragenen Vermögens des Erblassers belegen, Nachweise über das Bestehen von Erben usw.

Als gesonderte Sach- und Rechtslage wird ein nachträglich gefundenes Vermögen angesehen, bei dem ein Erbe auftreten kann, der sein Erbe an einen anderen Miterben abgetreten hat oder sogar ein Erbe, das auf die Erbschaft verzichtet hat, damit Sie Ihr Erbrecht für das später gefundene Vermögen geltend machen können.

Eine rechtskräftige Erbentscheidung kann nur in einem Rechtsstreit mit den Personen, zu deren Gunsten die Entscheidung ergangen ist, angefochten werden, wobei die Richtigkeit der daraus abgeleiteten Rechte durch Beweismittel bestritten werden muss.

Der Rechtsanwalt, Notar oder das Gericht, das das Nachlassverfahren geführt hat, soll einen rechtskräftigen Beschluss zur Vollstreckung in das Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts einsenden.

Kontaktformular

> Sie können uns auch über das folgende Kontaktformular kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unvollständige Anfragen nicht beantworten können.

Name*
Email*
Kontaktnummer
Wie haben Sie von uns erfahren?
Der Staat
Lassen Sie uns über Ihre rechtliche Situation


Top Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Die am häufigsten verwendeten rechtlichen Schritte in diesem Rechtsbereich

IMMOBILIENRECHT

In Bosnien und Herzegowina und Kroatien: Überprüfung des rechtlichen Status von Immobilien; Überprüfung von Immobilien in Grundbuch und Kataster; Finden der gewünschten Eigenschaft; Verträge; Immobilienregistrierung; Investitionsstudien /

GESELLSCHAFTSRECHT

Eintreibung von Schulden; Gründung von Geschäftseinheiten; Erstellung der Geschäftsordnung; Ausarbeitung von Verträgen und Verfassungsdokumenten; Due Diligence; Insolvenz- und Liquidationsverfahren; Arbeitsbeziehungen verwalten /

EINWANDERUNGSGESETZ

Erwerb der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina; Arbeitserlaubnis für Ausländer; Visumverfahren, Lösung von Fragen des Aufenthalts und der Aufenthaltserlaubnis